Mitglieder

Die Vereinigung setzt sich aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern sowie aus Ehrenmitgliedern zusammen.

Ordentliche Mitglieder können alle rechtlich anerkannten Zuchtorganisationen, die ein Zuchtbuch der Rasse Haflinger führen oder deren Dachorganisationen sein, die sich in ihrem Tätigkeitsbereich mit der Zucht der Rasse Haflinger beschäftigen und den Richtlinien der HWZSV folgen. Eine Ausnahme bilden der Südtiroler Haflinger Pferdezuchtverband (SHPZV) und der Haflinger Pferdezuchtverband Tirol (HPT), die aufgrund ihrer besonderen Stellung ordentliche Mitglieder der HWZSV sein können.

Außerordentliche Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen, welche die Tätigkeit der Vereinigung unterstützen und die Bestimmungen der HWZSV anerkennen.

Ehrenmitglieder sind natürliche Personen, welche hierzu wegen besonderer Verdienste um die Haflingerzucht ernannt werden. Sie werden zur Generalversammlung eingeladen, haben aber keine Stimme.