Zucht

Klare Leitlinien für eine starke Zukunft

Zucht bedeutet Verantwortung. Die HWZSV setzt Rahmenbedingungen, die Qualitätsstandards gewährleisten, die Zuchtorganisationen stärken und die genetische Vielfalt der Rasse nachhaltig bewahren.

Zucht – Klare Leitlinien für eine starke Zukunft

5 Säulen der Zucht

Gesundheit
Vielfalt
Charakter
Leistung
Exterieur
Rassegrundsätze
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Rassegrundsätze

Rassegrundsätze, UZB-Organisationen, Filialzuchtbücher

Die historisch gewachsenen zuchtbuchführenden Organisationen Haflinger Pferdezuchtverband Tirol und Associazione Nazionale Allevatori Cavalli di Razza Haflinger in Italia gelten als Referenzorganisationen für die Filialzuchtbücher, gemäß dem internationalen Abkommen, das mit der Gründung der HZWSV am 01.02.2013 getroffen wurde.

Grundsätze für die Rasse Haflinger

Zuchtziel
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Zuchtziel

HWZSV-Satzung, Blutlinien, Original-Haflinger

Das Zuchtziel besteht in der Zucht von zuverlässigen, vielseitig verwendbaren Pferden für den Sport- und Freizeitbereich. Als Haflinger werden jene Pferde bezeichnet, die von den sieben international anerkannten Blutlinienbegründern und original Haflingerstuten abstammen und maximal 1,56% Vollblutaraberanteile aufweisen. Gene anderer Rassen sind nicht erlaubt. Das Zuchtziel ist in den Rassegrundsätzen definiert.

Richtlinien/Gesetze
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Richtlinien/Gesetze

Übergeordnete Regelwerke für Zucht, Haltung und Registrierung

In Europa schafft die EU-Tierzuchtverordnung 2016/1012 einen einheitlichen, verbindlichen Rechtsrahmen für die Pferdezucht in Europa – und hat damit direkte, weitreichende Auswirkungen auf die Haflingerzucht. Sie legt fest, wie Zuchtverbände anerkannt werden, wie Zuchtprogramme genehmigt werden, wie Zuchtbücher geführt werden müssen und welche Anforderungen an Abstammung, Identifizierung, Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung gelten.

Nationale Zuchtprogramme
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Nationale Zuchtprogramme

Zuchtprogramme, Behörden und Geltungsbereiche

Die EU-Mitgliedstaaten setzen die Tierzuchtverordnung im Rahmen ihrer nationalen Tierzuchtgesetze um. Zuchtprogramme müssen dabei von der jeweils zuständigen Behörde genehmigt werden und verpflichtend Angaben zu Zuchtziel, Rassebeschreibung, Selektionskriterien, Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzung sowie zum geografischen Geltungsbereich enthalten.

Zuchtbuchführung, Standards, Zuchtbucheintragung
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Zuchtbuchführung, Standards, Zuchtbucheintragung

Zuchtbuchführung, Standards, Zuchtbucheintragung

Die EU-Verordnung definiert Mindeststandards, die national konkretisiert werden:

  • Eintragungsvoraussetzungen
  • Abstammungssicherung
  • Kennzeichnung (bei Equiden über den Equidenpass geregelt)
  • Zuchtbescheinigungen
Harmonisierung innerhalb der HZWSV
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Harmonisierung innerhalb der HZWSV

Grundsätze, Ursprungszuchtbuch, Filialzuchtbücher

Die Grundsätze für die Rasse Haflinger von den Ursprungszuchtbuch-führenden Organisationen aufgestellt und den Filialzuchtbuch-führenden Organisationen zur Verfügung gestellt.

Damit steht die HWZSV für harmonisierte Zuchtprogramme, vergleichbare Leistungsprüfungen und Bewertungen, den erleichterten Austausch von Zuchttieren und Zuchtmaterial, und klare Regeln für internationale Kooperationen.

Datenbanken
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Datenbanken

Equidendatenbanken, Rückverfolgbarkeit, Tiergesundheit, UELN-Nummer

Die EU-Mitgliedsstaaten sind zur Führung von zentralen Equidendatenbanken verpflichtet; die Zuständigkeit dafür ist meist bei den Veterinär- oder Landwirtschaftsbehörden angesiedelt, die Daten stammen meist von den Zuchtverbänden oder passausstellenden Organisationen. Damit wird eine einheitliche Identifizierung, eine EU-weit nachvollziehbare Abstammung und eine rechtssichere Eintragung in die Zuchtbücher gewährleistet. In den USA oder Australien dagegen gibt es keine zentralen Equidendatenbanken.

Die internationale Identifizierung erfolgt über die UELN – Universal Equine Life Number, die weltweit eindeutige, lebenslange Identifikationsnummer für jedes Pferd.

Fragen zur Zucht?

Die HWZSV unterstützt Sie bei Fragen zu Zuchtrichtlinien, Stammbucheintragung und Deckhengstsuche.

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